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Energiekonzepte
für Kommunen und öffentliche Gebäude
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Die
energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich in den vergangenen Jahren gravierend verändert.
Das Energiewirtschaftsgesetz, die ökologische Steuerreform, die
Energieeinsparverordnung sowie die Gesetze zur Förderung der
Elektroenergieerzeugung aus regenerativen Energien oder dezentralen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen haben die
Versorgungs-optionen für kommunale Liegenschaften vervielfacht. Die neuen
Erfordernisse bedingen zunehmend die Aufstellung neuer bzw. die
Überarbeitung bestehender Energiekonzepte. Die Energieagentur Sachsen-Anhalt
bietet daher die Erarbeitung von Energiekonzepten an, die auf die neuen
gesetzlichen Rahmenbedingungen abgestimmt sind und insbesondere den Erfordernissen kleinerer
Kommunen und Verwaltungseinrichtungen gerecht werden. Das Angebot der ESA richtet sich an
Kommunen und die öffentliche Gebäudeverwaltung.
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Inhalte von Energiekonzepten
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Energiekonzepte für Kommunen und
öffentliche Einrichtungen werden in
folgenden Phasen entwickelt:
- Formulieren der Ziele und
Festlegen des Untersuchungsrahmens,
- Durchführen einer energetischen
Bestandsaufnahme,
- Auswerten der erhobenen Daten
- Sichten und Bewerten des
Energieberichtswesen,
- Auswahl und Vorbereiten von
sinnvollen Detailuntersuchungen.
- Beispiele sinnvoller
Detailuntersuchungen:
- Überprüfen des Energieverbrauchs
und des Kostenaufwands bei der Straßenbeleuchtung,
- Ermitteln der aktuellen
Auswirkungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) auf Neubau und
Modernisierung von öffentlichen Gebäuden,
- Prüfen der Einsatzmöglichkeiten
von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen,
- Bestimmen des Potentials zur
Nutzung regenerativer Energieträger bei der
Energiebereitstellung,
- Aufzeigen von
Kooperationsmöglichkeiten zwischen privaten, betrieblichen und
kommunalen Einrichtungen hinsichtlich des rationellen Einsatzes
von Energie,
- Modellhafte Erarbeitung von
Energieberichten,
- Erarbeitung von beispielhaften
Gebäude-Energiepässen,
- Überprüfung der Konditionen von
Energie-Bezugsverträgen,
- Erarbeiten von Energiekonzepten im
Zusammenhang mit der Erschließung oder Nutzungsänderung von
Baugebieten.
- Handlungsempfehlung,
Realisierung und Erfolgskontrolle
- Zusammenfassen der Ergebnisse von
Iststandsanalyse und Detailuntersuchungen in einem geschlossenen
Energiekonzept und Abgabe einer nach Kosteneffizienz geordneten
Liste von Maßnahmenvorschlägen,
- Darstellen von
Finanzierungsmöglichkeiten für notwendige Investitionen, z.B.
Contracting, Intracting etc.,
- Begleitung der kommunalen
Entscheidungsträger bei der Auswahl von Maßnahmen, die
kurzfristig realisiert werden können,
- Betreuung und Erfolgskontrolle
kurzfristig realisierbarer Projekte
Die Energieagentur Sachsen-Anhalt
berät die kommunalen Entscheidungsträger im Vorfeld einer
Auftragserteilung über die Finanzierungsmöglichkeiten für das
Energiekonzept. In der Vergangenheit ist es der Energieagentur
wiederholt gelungen, die Kostenbelastungen für die Kommunen auf
minimale Prozentsätze zu beschränken.
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Adresse:
Energieagentur Sachsen-Anhalt
Gerichtsrain 3
06217 Merseburg
Ansprechpartner:
Dr.-Ing. Ernst A. Krömer
Fon: 03461 230172
Fax: 03461 230176
Email: e.kroemer@energieagentur-lsa.de
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