Mustervereinbarung
Zwischen (Schule) und (Schulträger) wird folgende
Vereinbarung getroffen:
§1 Gemeinsame Absichtserklärung
Die Vertragspartner sind sich ihrer Verantwortung
für einen sparsamen Umgang mit den Finanzmitteln des öffentlichen
Haushaltes und für eine schonende Verwendung natürlicher
Ressourcen zum Erhalt einer lebenswerten Umwelt bewusst und
beschließen deshalb einvernehmlich, die erforderlichen Schritte zur
Einsparung von
in der Schule zu unternehmen.
§2 Verpflichtung der Schule
1. Die Schule verpflichtet sich, durch ihre
Lehrkräfte und sonstiges Personal sowohl im Unterricht und in
Arbeitsgemeinschaften als auch bei anderen Aktivitäten die
Gebäudenutzer zu einem sparsamen Umgang mit den unter §1
aufgeführten Medien anzuleiten.
2. Zu diesem Zweck wird an der Schule eine
Arbeitsgruppe (AG) gebildet, die für die Umsetzung der hier
vereinbarten nichtinvestiven Einsparmaßnahmen bei Wärme, Strom,
Abfall und/oder Wasser in der Schule verantwortlich ist. In der AG
sollen Hausmeister, Lehrkräfte, Schüler und soweit möglich
Erziehungsberechtigte mitwirken.
Die fachliche Betreuung der AG erfolgt durch
___________________ .
3. Die Schule verpflichtet sich, ihre Maßnahmen
zu protokollieren und dem Schulträger mitzuteilen. Sie macht
außerdem Vorschläge zu weitergehenden (auch investiven)
Einsparmaßnahmen, die nur vom Schulträger umsetzbar sind.
§3 Verpflichtung des Schulträgers
1. Der Schulträger ist für die Berechnung der
Vergleichswerte gemäß §4 und der erzielten Einsparungen
zuständig.
2. Der Schulträger stellt der Schule alle zur
erfolgreichen Durchführung des Projektes erforderlichen Unterlagen
und Informationen zur Verfügung
3. Zur Motivation der Schule verpflichtet sich
der Schulträger zur Zahlung einer erfolgsabhängigen Prämie
gemäß §5.
§4 Festlegung der Energiekosteneinsparung
Als Zeitpunkt für den Beginn des Projektes, die
Bezugsgrößen sowie den Stichtag der jährlichen Abrechnung werden
gemeinsam festgelegt. Der Heizwärmeverbrauch wird
witterungsbereinigt. Wesentliche, den Energie- und Wasserbrauch
beeinflussende bauliche Änderung und Nutzungsänderungen werden
darin berücksichtigt.
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Beginn des Projekts:
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_________________________
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Startwert für
Wärme:
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_________________________
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Startwert für
Strom:
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_________________________
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Anschlusswert
Wärme:
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_________________________
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Bezugsleistung
Strom:
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_________________________
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Startwert für
Wasser:
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_________________________
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Stichtag der jährlichen
Abrechnung:
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_________________________
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Die Differenz der aktualisierten Startwerte und
Bezugswerte zu den im Projektjahr gemessenen Verbrauchsmengen,
multipliziert mit den aktuellen, spezifischen Preisen (z.B. pro kWh,
pro KW, pro m³) stellt die eingesparten Kosten dar.
Wesentliche Nutzungsänderungen sowie Änderungen
an der Bausubstanz, der Heizungsanlage und der technischen
Ausstattung werden von der AG protokolliert. Bei größeren
Veränderungen werden die Startwerte entsprechend angepasst.
§5 Verteilungsschlüssel
Die eingesparten Mittel werden nach folgendem
Schlüssel verteilt:
___% für Schule zur freien Verwendung
___% für die Haushaltsentlastung beim
Schulträger,
___% für zusätzliche investive
Energiesparmaßnahmen an der Schule.
§6 Auszahlung und Mittelverwendung
Die Anweisung der eingesparten Mittel erfolgt
jährlich, sobald die erforderlichen Daten vorliegen, spätestens
jedoch bis.............. (3 Monate nach Stichtag der Anwendung
gemäß §4). Über die Verwendung der Mittel entscheidet die
Schul-, Gesamt- bzw. Lehrerkonferenz oder ein von ihr eingesetzter
Ausschuss. Dabei ist die Beteiligung der für die Erfüllung des
Einsparziels zuständigen AG sicherzustellen.
§7 Inkrafttreten und Laufzeiten
Die Vereinbarung tritt am____ in Kraft und ist
zunächst auf_____ Jahre befristet.
Beide Parteien können eine Verlängerung
vereinbaren.
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